Freitag, 9. Januar 2015

An die Österreichische Bundesregierung!



Sehr geehrte Damen und Herren,

im Gesetz vom 20. Mai 1874, betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften, steht unter §. 1 als Voraussetzung, 

…daß ihre Religionslehre … nichts Gesetzwidriges oder sittlich Anstößiges enthält.
(RIS, 10.1.15, RGBl. Nr. 68/1874)

Ich habe den Verdacht, dass einige anerkannte Religionsgemeinschaften dieses Gesetz nicht erfüllen.

Insbesondere verweise ich auf Abschnitte, die anscheinend Gewalt positiv darstellen oder gar dazu aufrufen.


Als Beispiele seien hier genannt:

  • Alle Religionen, die die Bibel bzw. Thora als Basis ihrer Religionslehre haben:
      Beispiel Altes Testament: In Mose 9:6 dürfte zur Todesstrafe aufgerufen werden: „Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.“
      Beispiel Neues Testament: (Lk 19, 27): „Doch meine Feinde, die nicht wollten, dass ich ihr König werde, bringt sie her, und tötet sie vor meinen Augen.“


  • Alle Religionen, die den Koran als Basis ihrer Religion haben:
Beispiel Koran: Im fünften Vers der 9. Sure (Surat at-Tauba) heißt es:
„Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden, wo (immer) ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf!“


Dies sind nur Beispiele.

 Ich ersuche Sie, die Lehren der derzeit anerkannten Religionen auf ihre Gesetzeskonformität  zu überprüfen und  die Anerkennung gegebenenfalls zu entziehen, bis die entsprechenden Abschnitte aus den Religionslehren entfernt wurden.


Mit freundlichen Grüßen

Walter Siebert

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