Mittwoch, 16. Januar 2019

Habe Antwort von der österreichischen Bundesregierung erhalten

Zur Erinnerung: Ich wollte wissen, auf welchen Fakten ("beispiellose Überprüfung von Fakten und Daten") der Migrationspakt basiert.
Am 8. Jänner erhielt ich ein PDF mit folgendem Standardinhalt.


Sehr geehrter Herr Siebert,
Vielen Dank für Ihr Schreiben betreffend den „Global Compact for Safe, Orderly and Regular
Migration“ (GCM) vom 23.11.2018.
Im September 2016 hatten die Staats- und Regierungschefs als Reaktion insbesondere auf die Flüchtlings- und Migrationskrise 2015/2016 die sogenannte New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten (NYD) beschlossen, mit der die Ausarbeitung eines VN-Migrationspakts (GCM, in New York) und eines VN-Flüchtlingspakts (GCR, in Genf) mandatiert wurde. Der über ein Jahr andauernde Prozess zur Ausarbeitung des GCM bestand aus einer Vorbereitungsphase mit sechs thematischen Konsultationen in Genf, New York und Wien (Mai - Okt. 2017) sowie einem Stocktaking-Treffen in Mexiko (Dez. 2017) und schließlich sechs zwischenstaatlichen Verhandlungsrunden in New York (Feb.- Juli d.J.) an denen sich über 190 Staaten beteiligt haben.
Auch Nicht-Regierungsorganisationen und Wissenschafter waren einbezogen Die Verhandlungen wurden am 13.07. d.J. abgeschlossen. Weitere diesbezügliche Informationen können folgendem Link entnommen werden https://refugeesmigrants.un.org/thematicsessions.



Unter diesem Link konnte ich unzählige, sehr sehr wortreiche Protokolle finden aber keine Fakten und Daten, die z.B. belegen würden, dass Migration ausschließlich positive Auswirkungen hat, wie im Pakt behauptet wird.
Wahrscheinlich habe ich diese überlesen, ich habe noch einmal eine Anfrage gestellt, mir den Link zu den Daten und Fakten zu schicken.

Ich bin gespannt.

PS.: Es wurde noch abschließend etwas geschrieben, das nichts mit meiner Frage zu tun hat:
Der GCM enthält durchaus positive und wertvolle Aspekte, jedoch erachtet die österreichische Bundesregierung den GCM für nicht geeignet, um Migrationsfragen zu regeln. Für weitere Informationen darf auf den Vortrag an den Ministerrat vom 31.10.2018, der unter folgendem Link abrufbar ist, verwiesen werden:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/documents/131008/1068065/33_11_mrv_Votumserklaeru
ng.pdf/2998648a-b042-4863-b0ee-7a473ff28977.
Österreichs Enthaltung beim GCM bedeutet jedoch keine Änderung des Bekenntnisses zum Multilateralismus. Österreich wird sich auch in Zukunft auf globaler Ebene für Lösung von Migrationsfragen einsetzen.
Wien, am 04. Jänner 2019

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