Sehr geehrte Damen und Herren,
im Gesetz vom 20. Mai
1874, betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften,
steht unter §. 1
als Voraussetzung,
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…daß ihre Religionslehre … nichts Gesetzwidriges oder
sittlich Anstößiges enthält.
(RIS, 10.1.15, RGBl. Nr. 68/1874)
Ich habe den Verdacht, dass einige anerkannte Religionsgemeinschaften
dieses Gesetz nicht erfüllen.
Insbesondere verweise ich auf Abschnitte, die anscheinend Gewalt
positiv darstellen oder gar dazu aufrufen.
Als Beispiele seien hier genannt:
Beispiel Altes Testament: In Mose 9:6 dürfte
zur Todesstrafe aufgerufen werden: „Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll
auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem
Bilde gemacht.“
Beispiel Neues Testament: (Lk
19, 27): „Doch meine Feinde, die nicht wollten, dass ich ihr König werde,
bringt sie her, und tötet
sie vor meinen Augen.“
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- Alle Religionen, die den Koran als Basis ihrer Religion haben:
„Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden, wo (immer) ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf!“
Dies sind nur Beispiele.
Ich ersuche Sie, die Lehren der derzeit anerkannten Religionen auf ihre Gesetzeskonformität
zu überprüfen und die Anerkennung
gegebenenfalls zu entziehen, bis die entsprechenden Abschnitte aus den Religionslehren
entfernt wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Siebert